Logo des Medienkompetenz-Blogs

Ende Gelände: Das Kinderzimmer als Ballerbude

10 Jahre alt und Spiele wie „GTA 5“ oder „Call of Duty“ spielen? Da die Computerspiele als „keine Jugendspiele/Altersfreigabe ab 18 Jahren“ eingestuft waren, liegt nach dem Amtsgericht Bad Hersfeld automatisch und zwingend eine Kindswohlgefährdung vor. In Folge dieser Erkenntnis hat das Gericht den Eltern eine familiengerichtliche Auflage nachg § 1666 BGB verpasst. Es verpflichtete sie, ihrem Kind nur Videospiele zu überlassen, die dem Alter und dem Stand der Entwicklung angemessen sind.

Zutritt für Kinder verboten

Die Mutter des Kindes hatte sich offenbar nicht in der Lage gesehen, ihrem Sohn die Videospiele ab 18 J. zu verbieten und sich u.a. deshalb an das Gericht gewandt.

Das bedeutet aber wohl auch, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Elternteilen zu diesem Thema eine gerichtliche Regelung eingefordert werden kann.

Angesichts chronisch überlasteter Gerichte spricht jedoch vieles dafür, sich vor der Inanspruchnahme der Justiz in der Familie mit dem Medienverhalten der Abkömmlinge (und dem eigenen!) zu beschäftigen und miteinander eine gute Lösung zu finden, was Art und Dauer der Mediennutzung angeht.

Ohne konkrete Kindswohlgefährdung, also lediglich etwa bei der Nutzung eines eigenen Smartphones oder einer Spielekonsole, hätte das Familiengericht übrigens nicht eingreifen können, ohne die grundrechtlich geschützten Elternrechte zu beschneiden. Maßnahmen dürften, so das OLG Frankfurt in seinem Urteil – 2 UF 41/18 – mit Hinweis auf § 1666 BGB –  nur getroffen werden, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird.

vgl. dejure.org, AG Bad Hersfeld, Beschluss 63 F 290/17 SO

Lesen Sie auch:
Medienkompetenz hilft glücklich zu sein

#urteil #games

ähnliche Beiträge

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
älteste
neueste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen

geschrieben von: Eva Schwarz

Als Volljuristin und Mitinhaberin einer Text- und Internetagentur ist der Weg zum Medienrecht recht kurz. Das 2021 erworbene Hochschulzertifikat "Internet- und Medienrecht" teert diesen Weg mit neuesten Kenntnissen in einem dynamischen Rechtsgebiet. Die gewaltfreie Kommunikation schätzt die zertifizierte Konfliktcoachin als neuen Weg für mehr Empathie und friedliches Miteinander auch in der digitalen Welt.

#bigdata #datenschutz #erziehung #familie #games #gesellschaft #Gesundheit #grundgesetz #hatespeech #Kindergarten #lernen #medienspaß #privatsphäre #Schule #Smartphone #SozialeMedien #urteil
0
Was meinen Sie? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!x