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Die dunkle Seite der Macht

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzwerkDG) hat gegeben und genommen. Je nach Standpunkt wird Meinungsfreiheit beschränkt oder erweitert, Strafvereitelung rechtlich vorgeschrieben, Schnüffelei vorangetrieben und Ironie und Satire ein für allemal verbannt. Die bisherige Lösch-Praxis ist jedenfalls von Pleiten, Pech und Pannen überschattet. Ist ja auch alles nicht so einfach.

Hand umfasst leuchtende Erdkugel Das (Social Media) Imperium schlägt zurück.

Dass Bundesjustizminister Maas mit dem NetzwerkDG hoheitliche Aufgaben in die Hand privater Anbieter legt, ist nur einer der Punkte, die ihm die Kritiker des Gesetzes vorwerfen. Doch er zieht weitere Fragen nach sich: Um nicht gegen das NetzwerkDG zu verstoßen, müssen „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ in ihren Netzwerken innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht werden. Über die Löschung anderer rechtswidriger Inhalte muss innerhalb von sieben Tagen entschieden werden. Wie sieht es mit der Fähigkeit derjenigen aus, die für die Frage „Löschen oder Nichtlöschen“ zuständig sind, juristische Sachverhalte zu beurteilen?

Möge das Recht mit Dir sein

An den Paragraphen, die das NetzwerkDG benennt und die beachtet werden müssen, dürften sich auch zahlreiche Jurist_innen bereits die Zähne ausgebissen haben. Alle, die tapfer genug sind, können hier in die Tiefen des Strafgesetzbuches (StGB) abtauchen:

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Overblocking an der Battlefront

Dass angesichts dessen von den Mitarbeiter_innen der Anbieterunternehmen allzu fleißig gelöscht wurde, liegt auf der Hand. Denn was „offensichtlich rechtswidrig“ ist und daher innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden muss, können selbst Rechtsgelehrte nicht ohne Weiteres so fix entscheiden.

In der Berliner Zeitung vom 22.01.2018 können einige Beispiele fragwürdiger Tweets inklusive juristischer Bewertung nachgelesen werden.

Eine gute Möglichkeit zu überprüfen, wie es mit der eigenen rechtlichen Beurteilungsfähigkeit aussieht. Na, dann: „Viel zu lernen Du noch hast.“

#sozialemedien #bigdata

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geschrieben von: Eva Schwarz

Als Volljuristin und Mitinhaberin einer Text- und Internetagentur ist der Weg zum Medienrecht recht kurz. Das 2021 erworbene Hochschulzertifikat "Internet- und Medienrecht" teert diesen Weg mit neuesten Kenntnissen in einem dynamischen Rechtsgebiet. Die gewaltfreie Kommunikation schätzt die zertifizierte Konfliktcoachin als neuen Weg für mehr Empathie und friedliches Miteinander auch in der digitalen Welt.

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