Logo des Medienkompetenz-Blogs

Hilfe! Kinder an die Macht?

Kinderrechte ins Grundgesetz? Endlich, sagen die einen. Soweit kommt es noch, mäkeln die anderen. Und aalen sich in düsteren Fantasien: Der Staat wird Elternrechte aushebeln und in die Familie eingreifen, wie es ihm gefällt. Vielleicht sogar, wenn die eigenen Kinder zuhause immer noch „kindswohlgefährdende“ Brettspiele spielen müssen statt Fifa, Need for Speed oder God of War.

Manch einem machen Kinderrechte Angst
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

‚Mensch ärgere Dich nicht‘ analog? Geht gar nicht.

Der Clip von Anke Engelke dreht bewusst den Spieß um: Wird in der Öffentlichkeit in der Regel darüber debattiert, ob und in welchem Maße digitale Spiele und anderer digitaler Zeitvertreib das Kindeswohl gefährden kann, gelten Brettspiele und Holzpuzzles gemeinhin als unbedenklich. Damit befinden sie sich in guter Gesellschaft mit dem Buch, das oft zum Kulturmedium schlechthin erhoben wird – nahezu ohne Berücksichtigung des Inhalts. Aber was, wenn diese vor-digitalen Medien, Kindern den Zugang zur digitalen Welt verbauen? Müssen wir dann das Jugendamt vorbeischicken? Wohl eher nicht.

Einigkeit herrscht weitgehend darüber, dass Kinder schutzbedürftig sind und sich diese Verantwortung der Erziehenden auch auf den Umgang mit Medien erstreckt. Auch und gerade wenn es um Medienkompetenz geht, spielen die Aspekte der Schutzwürdigkeit und Eigenständigkeit eine wesentliche Rolle und müssen sorgsam austariert werden.

Tatsächlich schlägt sich das auch in Gerichtsentscheidungen nieder, in denen schon jetzt der Schutzgedanke zum Tragen kommt und zu lesen, dass Eltern in der Medienerziehung gefordert sind. Sie müssen sich Kenntnisse der digitalen Welt aneignen, um ihre Erziehungskompetenz nicht zu verlieren. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder nur die Spiele spielen, die auch für sie freigegeben und geeignet sind, um sie nicht möglichen Gewaltszenarien auszusetzen, die in Erwachsenenspielen genutzt werden. Nur die Eltern, die über Medien und ihre Handhabung Bescheid wissen, können Entscheidungen zum Wohl ihres Kindes treffen und dessen Eigenständigkeit im Umgang mit der digitalen Welt fördern.

Lesen Sie auch:
Medienkompetenz hilft glücklich zu sein

Keine Angst vor Kinderrechten

Das Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ ist nicht neu, und sorgte schon für Diskussionsstoff, als vor dreißig Jahren die Rechte des Kindes in der UN-Resolution festgeschrieben wurden. 2018 wurde die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (GG) schließlich in den Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD aufgenommen. Nun gibt es einen entsprechenden Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Das soll der Wortlaut der Änderung sein:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Das hört sich nicht für alle gut an

Wer sollte bei dieser Formulierung sein Veto einlegen? Dennoch ist das Thema ein Aufreger.

Von rechts heißt es plakativ „‚Kinderrechte‘ sind gefährlich“, sie hebelten das Elternrecht aus, Möglichkeiten für Eingriffe des Staates würden erweitert. Das sorgt allerdings auch liberale Kräfte: Der Staat solle sich nicht in den Familienverbund einschleichen, sondern nur eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv gefährdet sei.*

Lesen Sie auch:
Hitler-Meme im Klassenchat – die schleichende Radikalisierung unserer Kommunikation

Jurist*innen argumentieren zudem, dass eine ausdrückliche Einbeziehung der Rechte Kinder nicht vonnöten sei. Ihre Argumentation: Dass das Kind ein Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit sei, sei juristisch gesehen eine Selbstverständlichkeit und bereits vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) so bestätigt. Zudem seien Kinderrechte bereits in fünfzehn von sechzehn (außer Hamburg) Landesverfassungen enthalten.

Somit habe die Grundgesetzänderung, die übrigens eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat bedarf, nicht mehr als Symbolcharakter.

Symbolcharakter mit Signalwirkung

Und wenn schon: Ob sie lediglich Symbolcharakter haben, wird sich noch zeigen, obwohl die Regelung ausdrücklich als „wirkungsneutral“ definiert wird**, was zugegebenermaßen merkwürdig klingt: Wenn die Neuregelung nichts bewirken soll, wieso soll sie dann ins Grundgesetz? Zumal Grundrecht ihrem Wesen nach Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe sind, die Ergänzung des Artikels 6 um die „Kinderrechte“ aber ausdrücklich nicht.

Doch selbst wenn die Grundgesetzerweiterung lediglich Symbolcharakter hat, dann doch einen, mit dem es sich leben lässt. Kinder haben Rechte, sind schutzwürdig und müssen auf ihrem Weg zu einer eigenständigen Persönlichkeit gefördert werden. Genau das muss immer und ausdrücklich mitgedacht werden.

  #grundgesetz #gesellschaft #erziehung

*https://www.welt.de/newsticker/news1/article202487600/Kinder-Rechte-von-Kindern-sollen-im-Grundgesetz-verankert-werden.html, am 26.11.2019 um 17:16 Uhr.

**https://www.sueddeutsche.de/politik/reform-die-kinderrechte-ins-grundgesetz-zu-schreiben-ist-nicht-genug-1.4696205

ähnliche Beiträge

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen

geschrieben von: Eva Schwarz

Als Volljuristin und Mitinhaberin einer Text- und Internetagentur ist der Weg zum Medienrecht recht kurz. Das 2021 erworbene Hochschulzertifikat "Internet- und Medienrecht" teert diesen Weg mit neuesten Kenntnissen in einem dynamischen Rechtsgebiet. Die gewaltfreie Kommunikation schätzt die zertifizierte Konfliktcoachin als neuen Weg für mehr Empathie und friedliches Miteinander auch in der digitalen Welt.

#bigdata #datenschutz #erziehung #familie #games #gesellschaft #Gesundheit #grundgesetz #hatespeech #Kindergarten #lernen #medienspaß #privatsphäre #Schule #Smartphone #SozialeMedien #urteil
0
Was meinen Sie? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!x