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Upload-Filter: Chillt er oder killt er?

Was Artikel 13 in der geplanten EU-Urheberrechtsreform bedeuten könnte, lässt es im Netz brodeln und bringt vor allem Jugendliche sogar auf die Straße. Aber auch Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen warnen, Journalistenverbände sowie Tim Berners-Lee, dem wir das Internet weitgehend zu verdanken haben.

Kaffeefilter Uploadfilter sind kein kalter Kaffee.

Fünf Millionen Menschen sollen sich bereits in einer Petition gegen die Reform ausgesprochen haben. Dennoch ist der 26. März Stichtag für die Verabschiedung des geplanten Gesetzes durch die EU. Doch das ist auch innerhalb der EU heftig umstritten.

Worum es geht

Erstmal geht es um etwas Gutes, nämlich urheberrechtlichen Schutz von Werken. Art. 13 verpflichtet Plattformen dazu, urheberrechtlich geschützte Werke nicht mehr ohne Erlaubnis zugänglich zu machen. Das bedeutet, sich die Genehmigung von Urhebern holen zu müssen.

Wenn eine Plattform das nicht macht, haftet sie für die Urheberrechtsverletzung. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn es geht um den Schutz geistigen Eigentums. Und deshalb kann der Plattformbetreiber schon jetzt abgemahnt werden, das betreffende Material herunterzunehmen und dafür zu sorgen, dass es nicht wieder abrufbar ist.

Doch die Aufregung ist groß. Viele junge Leute sorgen sich etwa um ihren Youtube-Kanal. Doch nicht nur das: Irgendwie trifft Art. 13 der Urheberrechtsreform auch den Kern des Internets, in dem  Kreativität und Schaffensfreude vorherrschen sollten – und nicht immer neue Rechtsregelungen. Und ist es nicht auch der Kunst immanent, sich Werke anderer Menschen anzueignen und zu verändern, weiterzuentwickeln und daraus ein eigenes Werk zu schaffen?

Tatsächlich sind nur die Plattformen von der Regelung betroffen, die mit den urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Kreative Blogs, sogar Wikipedia, sind nicht betroffen. Auch gilt sie nicht für neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn deren Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.

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Filter gegen Freiheit?

Alle nicht-kommerziellen Plattformen können also aufatmen. Und kommerzielle haben sich etwas ausgedacht: den Upload-Filter. Er soll verhindern, das Material hochgeladen wird, das urheberrechtlich geschützt ist. Denn Plattformen wie etwa Facebook oder Youtube und Instagram müssen nach dem Art. 13 des Reformentwurfs dafür sorgen, dass auch ihre Nutzer_innen keine urheberrechtsverletzenden Clips, Fotos oder ähnliches hochladen können.

Das bringt diejenigen auf den Plan, die vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit warnen. Denn der Upload-Filter ist nicht besonders schlau: Er kann nicht erkennen, ob ein Beitrag etwa satirisch oder ironisch verändert wurde. Das könnte dazu führen, dass zulässige und kritische – politische – Meinungsäußerung einfach mitgefiltert würde – ein Schritt in Richtung automatisierte Zensur?

Money makes the net

Und dann bleibt da noch das Thema Geld. Die, die sich den Lizenzerwerb leisten könnten, installieren Upload-Filter – und alle anderen müssen offline gehen? Und was passiert, wenn schließlich sämtliche Lizenzen bei den großen Plattformen liegen? Könnte man etwa als Google-Konzern einen Markt für Upload-Filter schaffen und dadurch noch höhere Gewinne erzielen?

Wie sieht es überhaupt mit den Urheberrechten der Plattform-Nutzer selber aus? Wir alle sind Urheber, wenn wir Instagram & Co. benutzen. Diese Beiträge werden sicherlich nicht in Lizenz-Datenbanken aufgenommen, der Upload-Filter kennt sie nicht – und sie werden in der Folge nicht hochgeladen. Das bedeutet ein Aus für alle Uploads, die nicht über Lizenzen  „erwirtschaftet“ wurden.

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Es gibt Stimmen, die dafür plädieren, Pauschalabgaben zu erheben, um Uploadfilter zu vermeiden. Doch auch hieraus lässt sich nichts Genaues heraushören. Wäre es etwa zuviel verlangt, von den Plattformen zu erwarten, faire Vergütungen für Kreative zu zahlen? Die Wirtschaftskonzerne, die hinter den Plattformen stehen, werden es vermutlich nicht tun. Damit katapultiert sich die EU-Reform an der Realität im Netz vorbei.

Es bleibt abzuwarten, was am 26. März in Brüssel entschieden wird und inwieweit die Länder Gestaltungsspielräume haben. Doch wenn die Reform in Brüssel abgesegnet wurde, heißt es in aller Regel: Tut uns leid, da können wir nun auch nichts mehr ändern.

Doch Vorsicht: Das Thema bewegt zu viele Menschen, um einfach übergangen zu werden. Der Käse ist noch nicht gegessen. Denn der Urheberschutz in der digitalen Welt darf unsere Gesellschaft nicht so spalten, wie es die EU-Reform getan hat, wenn er einen Nutzen haben soll.

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geschrieben von: Eva Schwarz

Als Volljuristin und Mitinhaberin einer Text- und Internetagentur ist der Weg zum Medienrecht recht kurz. Das 2021 erworbene Hochschulzertifikat "Internet- und Medienrecht" teert diesen Weg mit neuesten Kenntnissen in einem dynamischen Rechtsgebiet. Die gewaltfreie Kommunikation schätzt die zertifizierte Konfliktcoachin als neuen Weg für mehr Empathie und friedliches Miteinander auch in der digitalen Welt.

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