Macht kaputt, was Euch kaputt macht
Spionagealarm! Kinderuhren mit Abhörfunktion stehen offenbar hoch im Kurs. Doch die Bundesnetzagentur macht kurzen Prozess und verbietet die Wanzen am Arm. Schon der Besitz einer solchen „unerlaubten Sendeanlage“ sei strafbar. Deshalb sollen die Uhren „unschädlich gemacht werden“, so die Behörde. Ein Sturzflug für Helikoptereltern.
Zuviel Smartphone, zuviel Tablet machen Kinder krank. Konzentrationsstörungen, Hyperaktivität und Übergewicht können Folgen übermäßiger Mediennutzung von Kindern sein. Wie praktisch ist es doch, dass besorgte Eltern per App die Uhren ihrer Kinder nutzen können, um mitzuhören, was die Kleinen so treiben. Doch wohl nicht zuviel daddeln oder appen?
Weit gefehlt. Der Präsident der Netzagentur, Jochen Homann, betonte in der Presse, dass die Uhren vor allem genutzt würden, um LehrerInnen im Unterricht abzuhören.
Jaaa, Medienkompetenz braucht Vorbilder!
Nach der Puppe kam die Uhr
Auch die Puppe „Cayla“ war in der Lage, Gespräche des Kindes und seiner Umgebung aufzunehmen und weiterzuleiten. Aus reiner Neugierde hat sie zudem vorher jede Menge Daten, insbesondere auch das Adressbuch des Handys, abgefragt. Immerhin blinkte ihr Halsband, wenn die Abhörfunktion in Betrieb war: Das musste man allerdings auch erstmal wissen. Die Behörde hat offiziell den „Puppenmord“ angeordnet: zerstören, weil verboten. Draufhauen und Ende. Kaputt machen halt.
Und dann schön zurückhalten beim (Online-) Shoppen: Verkauft werden die Dinger nämlich immer noch.
Bundesnetzagentur vom 17.11.2017
#privatsphäre #bigdata #familie