Völlig losgelöst …? Drohnen statt Drachen
Multicopter, Tri-, Quadro-, Hexacopter und Octocopter… Wenn Ihnen bereits jetzt die Ohren drohnen oder Ihr Nachwuchs Ihnen in denselben liegt, um den Erwerb eines dieser ferngesteuerten Luftfahrzeuge zu veranlassen, schaffen wir ein wenig Klarheit im Luftraum. Denn seit Oktober 2017 sorgen verschärfte Regelungen dafür, dass man nicht einfach so in die Luft gehen darf.
Flugdrohnen stehen derzeit bei Kindern oder jugendlichen Hobbypiloten hoch im Kurs. § 16 Abs. 1 LuftVO unterscheidet zwischen Flugmodell und unbemanntem Luftfahrsystem und knüpft daran unterschiedliche Anforderungen, was erlaubt ist oder eben nicht.
Ist Ihr Nachwuchs in seiner Freizeit mit seiner Drohne ausschließlich zum Spaß unterwegs oder betreibt er den Drohneneinsatz als Sport, dann wird seine Drohne als „Flugmodell“ definiert. Folglich ist keine Erlaubnis zum Einsatz erforderlich, es sei denn, die Drohne bringt mehr als 5 kg auf die Waage. Letztere Einschränkung ist das Ergebnis verschärfter Regelungen, die seit Oktober 2017 gelten.
Regeln ab 250 Gramm
Aber auch alle Flugmodelle mit mehr als 250 Gramm Gewicht müssen künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein. Die Plaketten gibt es in jedem Fachgeschäft für Beschriftungen, eventuell im Schreibwarengeschäft und ganz sicher im Internet. Auf ihr müssen Name und Adresse des Besitzers/der Besitzerin stehen. Falls während des Flugs etwas schiefgeht, soll einfach ermittelt werden können, wem die Drohne gehört – und gegen wen somit Ansprüche geltend gemacht werden können. Gut, dass Pilotinnen und Piloten ihre Drohne nur mit Haftpflichtversicherung in die Luft gehen lassen können, das ist Pflicht.
Drohnenpiloten mit Führerschein
Ab 5 kg Gewicht der Drohne ist eine Erlaubnis erforderlich – und eine Art Führerschein. Den Drohnen-Führerschein darf man ab 16 Jahren ablegen. Bringt man die Drohne als Hobby und ohne gewerblichen Zweck in die Luft, kann man den „Lappen“ beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), aber auch bei den beiden Modellflugverbänden, dem Deutschen Modellfliegerverband DMFV und dem Deutschen Aeroclub DAeC erlangen. Die Bescheinigung gilt zehn Jahre. Prüfungsinhalte sind die Anwendung und die Navigation von unbemannten Fluggeräten, die einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und die örtliche Luftraumordnung.
Relativ neu sind vom Smartphone oder Tablet gesteuerte Drohnen. Die entsprechenden Apps verbinden die Drohne mit dem Internet, so dass Fotos und Flugvideos direkt mit anderen geteilt oder die Bilder live übertragen werden können. Dabei sind natürlich die Persönlichkeitsrechte von Personen genauso wie Urheberrechte z.B. von Architekten an Gebäuden zu beachten.
Absolutes No-Go und Grund für ein Betriebsverbot sind Flüge über Bereiche wie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen oder Wohngrundstücke. Zudem dürfen Drohnen unter 5 kg nicht außer Sicht geraten.
Helikoptereltern gegen Kinderdrohnen?
Nicht jede Drohne ist ein Kinderspielzeug, doch es sind auch Drohnen als ferngesteuertes Kinderspielzeug (für Kinder ab 8 Jahren) im Spielzeughandel zu haben. Die Unwägbarkeiten des fliegenden Himmelsstürmers inklusive möglicher scharfer Rotorenblätter dürfte manchen Eltern für ein Verbot ausreichen. Doch auch bei Spielzeugdrohnen ist die Freiheit des Fliegens beschränkt. In aller Regel schreiben die Herstellerangaben eine Nutzung ab 13 Jahren und unter Aufsicht vor. Zumindest letzteres dürfte jede/n in diesem Alter abschrecken.