Hass im Netz und die Polizeistatistik
In Baden-Württemberg verzeichnet die Polizeistatistik im ersten Halbjahr 2019 einen Anstieg von Hass-Postings um 29 %. Was steckt hinter den Zahlen – und wie sieht es im restlichen Deutschland aus, wenn schon das Vorzeige-Schwabenländle so viele Hass-Botschaften sendet?
Zunächst einmal zu den Fakten: Von Januar bis Juni 2019 wurden im drittgrößten Land der Bundesrepublik 76 Hass-Postings im Netz registriert. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2018 stieg die Anzahl damit laut Landeskriminalamt (LKA) um knapp 29 Prozent, fast identisch mit dem Anstieg, der bereits von 2017 auf 2018 zu verzeichnen war.
Von den gemeldeten Postings waren die meisten, rund 86 Prozent, einem rechten Hintergrund zuzuordnen. Dabei ging es im wesentlichen um Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Gewaltdarstellung.
Mengen-Lehre
Und wie sieht es im restlichen Deutschland aus? Erst im Juni war die Polizei bundesweit im Kampf gegen Hass-Postings unterwegs. In 38 Fällen wurde gegen Verdächtige vorgegangen.
Hintergrund war der vierte Aktionstag gegen Hasspostings, an dem sich die Polizei in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligte.
Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht die Aktion über die Jahre als Erfolg: Von 2017 auf 2018 sank die Zahl der Fälle von Hasskommentaren um 35 Prozent auf 1.472.
Was sagt die Statistik?
Doch Vorsicht ist geboten. So schön eine Statistik auch aussieht, so sehr muss man auch hinter die Zahlen gucken. Denn Anstieg oder Abnahme kann auch mit dem Anzeigeverhalten der Bürger_innen zusammenhängen.
Sind sie sensibilisiert, dann zeigen sie vielleicht öfter an – und die Zahlen suggerieren, die Straftaten hätten sich insgesamt vervielfacht. Ist die Aufklärungsquote gering, die Zahlen somit niedriger, herrscht der Eindruck vor, die Kriminalität sei weniger geworden.
Alles, was ans Tageslicht kommt, wird registriert. Die Fälle, die nicht entdeckt, nicht weiterverfolgt oder erfolgreich beendet werden konnten, versiegen in aller Regel in einer stattlichen Dunkelziffer. Das Ausmaß der tatsächlichen Kriminalität kann nur geschätzt werden. Deshalb ist es dringend notwendig, dies bei der Veröffentlichung neuer Zahlen zu Strafdelikten im Hinterkopf zu behalten.
Laut Stuttgarter Nachrichten erklärte auch das baden-württembergische Innenministerium die Zunahme damit, dass Beiträge eher gemeldet und in diesem Bereich stärker ermittelt werde.
Hate-Speech on- und offline
Dabei sollen Hate-Speech und Hass-Postings nicht kleingeredet werden. Doch sind sie keine Phänomene, die erst mit dem Internet entstanden sind. Hier spiegelt sich der ganz normale Rassismus, Fremden- und Frauenfeindlichkeit, Verachtung gegenüber Andersdenkenden und Anderslebenden wider, den jede/r von uns aus dem Alltag kennt.
Das muss nicht hingenommen werden. Denn Hate Speech kann folgende Tatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllen, gleichgültig, ob off- oder online.
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 130 Volksverhetzung, § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede sowie § 187 Verleumdung.
Neben der strafrechtlichen Anzeige kommen noch weitere Vorgehensweisen in Betracht, wie etwa die außergerichtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung oder die zivilrechtliche Klage mit Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderung.
Das alles greift nur, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Sich gegen die Hass-Tiraden im Netz zu stellen, ist genauso unsere Aufgabe, wie als Vorbilder darauf hin zu arbeiten, dass wir eine Welt gestalten, in der niemand Gewalt ausgesetzt ist. Nirgendwo, und auch nicht im Netz.