Aufgepickt
AufgepicktDas Gegenvorstellungsverfahren (§ 3b Netzwerkdurchsetzungsgesetz) bedeutet: Wird ein eigenes Posting vom sozialen Netzwerk gelöscht, können Betroffene von ihm verlangen, diese Entscheidung zu überprüfen und zu begründen. Umgekehrt gilt das auch, also wenn ein als rechtswidrig gemeldeter Inhalt nicht gelöscht wird. Dann können Facebook, Twitter & Co. gleich mal ein paar zusätzliche …, ja, was, Jurist*innen […]
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geschrieben von: Meike Adam
beschäftigt sich seit mahr als 20 Jahren beruflich mit dem Themenkomplex Medien, als Wissenschaftlerin, Webschaffende und medienpädagogische Referentin. Durch zahlreiche Elternabende, Fortbildungen für Lehrer_innen und Unterrichtseinheiten mit SuS weiß sie, wo es brennt. Mit 3 Kindern ist sie zudem alltägliche medienpädagogische Praktikerin.