Automatisiert, anlasslos und allumfassend: Chat Control (nicht nur) by Zuckerberg
29. August 2023Meta, ehemals Facebook, scannt, was es in Chats zu scannen gibt, und zwar automatisiert und ohne konkreten Anlass.
Meta, ehemals Facebook, scannt, was es in Chats zu scannen gibt, und zwar automatisiert und ohne konkreten Anlass.
Medienrecht lebt. Immer neue Lebenswirklichkeiten erfordern, dass Vorhandenes überdacht und in neue Zusammenhänge gebracht wird. Kurz: Wer hat schon bei Entstehung des Strafgesetzbuches (im Jahr 1872) daran gedacht, dass man jemanden auch über WhatsApp beleidigen kann? Für die einen ist das Internet ein rechtsfreier Raum, die anderen haben Angst, praktisch mit jedem Klick gegen ein (ihnen unbekanntes oder unverständliches) Gesetz zu verstoßen. Doch die, die wissen, was erlaubt und was verboten ist, können sich entspannt im Internet bewegen.
Das Gesetz gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus hatte keinen einfachen Start. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken musste nachgebessert werden. Zweifel im HInblick auf die geforderten Meldepflichten bestehen noch immer. Dennoch ist das Gesetz nun da und verbindlich. Was neu ist oder sich geändert hat, fassen wir zusammen.
In die Diskussion um die Verantwortung sozialer Medien für gepostete Hassbeiträge kommen in zwei BGH-Grundsatzurteilen rechtliche Aspekte zum Tragen, die bislang hintenanstanden. Nämlich, werden die Rechte der Nutzer*innen, die Hasspostings veröffentlichen, ausreichend geschützt und darf Facebook in seinen Gemeinschaftsstandards (und nicht das Strafgesetzbuch) bestimmen, was als Hass-Post gilt?
2019 hat die EU-Urheberrechtsreform viele Menschen auf die Straße gebracht, um zu protestieren. Das ist in Corona-Zeiten nicht so einfach. Dennoch, auch die Umsetzung der Reform in deutsches Recht hat Fragwürdiges im Schlepptau. Einen Upload-Filter beispielsweise.
Der Lock-Down zur Hoch-Zeit der Corona-Pandemie ging mit vielen Einschränkungen einher. Die fotografische Freiheit war dagegen –fast – grenzenlos. Müssen sich alle (Hobby-) Fotograf*innen üblicherweise viele Gedanken um die Persönlichkeitsrechte Dritter machen, also derjenigen, die absichtlich oder unabsichtlich auf dem Bild landen, war das in Corona-Zeiten nahezu hinfällig: Es waren kaum Menschen unterwegs. Gerade ist das schon wieder anders. Doch weil man mit der Kamera niemandem zu nahekommen muss, um gute Fotos zu schießen, ist fotografieren bei schönem Wetter eine tolle Abwechslung zum vorherigen „Hausarrest“. Werden die Bilder dann im eigenen Blog, bei Facebook oder Instagram veröffentlicht, haben auch andere etwas davon. Rechtlich ist das natürlich mal wieder nicht so einfach.