Medienrecht lebt. Immer neue Lebenswirklichkeiten erfordern, dass Vorhandenes überdacht und in neue Zusammenhänge gebracht wird.
Kurz: Wer hat schon bei Entstehung des Strafgesetzbuches (im Jahr 1872) daran gedacht, dass man jemanden auch über WhatsApp beleidigen kann?
Für die einen ist das Internet ein rechtsfreier Raum, die anderen haben Angst, praktisch mit jedem Klick gegen ein (ihnen unbekanntes oder unverständliches) Gesetz zu verstoßen.
Gut zu wissen: Wer weiß, was erlaubt und was verboten ist, kann sich entspannt im Internet bewegen.
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