Das Gesetz gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus hatte keinen einfachen Start. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken musste nachgebessert werden. Zweifel im HInblick auf die geforderten Meldepflichten bestehen noch immer. Dennoch ist das Gesetz nun da und verbindlich. Was neu ist oder sich geändert hat, fassen wir zusammen.
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